Allgemeine Geschäftsbedingungen von JUNG media
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen JUNG media (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Der Geltung abweichender AGB des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
1. Vertragsgegenstand
Die Leistungen des Auftragnehmers sind im jeweiligen Angebot abschließend beschrieben. Die Überprüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Datenverarbeitung obliegt dem Auftraggeber als Verantwortlichem. Wartungsleistungen oder die Pflege von Inhalten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1. Die erstellten Inhalte, Entwürfe und Designs dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
2.2. Bei Verstoß gegen Punkt 2.1. hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Diese wird auf den tatsächlich entstandenen Schaden angerechnet.
2.3. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den vertraglich festgelegten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall berechtigt, seine Arbeiten im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
2.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
2.5. Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den erstellten Inhalten als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung dieses Rechts zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung nach sich.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
3.2. Die Vergütung berechnet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zu den im Angebot genannten Stundensätzen.
3.3. Die Vergütungen sind bei Abnahme der Leistung fällig. Werden Leistungen in Teilen abgenommen, so sind entsprechende Abschlagszahlungen zu leisten.
3.4. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
4. Fremdleistungen und Auslagen
4.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Leistungen an Dritte zu vergeben. Hierfür wird eine Servicegebühr von 25 % auf die Vergütung des Dritten erhoben.
4.2. Auslagen des Auftragnehmers sind durch den Auftraggeber gegen Nachweis zu erstatten. Reisekosten werden mit 0,50 € pro gefahrenem Kilometer und 60 € pro Stunde pro Person berechnet.
5. Eigentum und Rückgabepflicht
5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Bei Verlust oder Beschädigung der Entwürfe hat der Auftraggeber die Kosten zur Wiederherstellung zu tragen.
6. Herausgabe von Daten
6.1. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, über die vertraglich geschuldete Leistung hinaus Daten herauszugeben. Falls gewünscht, ist dies gesondert zu vergüten.
6.2. Gefahr und Kosten des Datentransfers trägt der Auftraggeber.
6.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel an Datenträgern oder Daten nach Übergabe.
7. Haftung und Abnahme
7.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.2. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte obliegt dem Auftraggeber.
7.3. Nach der Abnahme gilt die erbrachte Leistung als vertragsgemäß und mängelfrei.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
8.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.